Diese Bedingungen ergänzen den Mitgliedsvertrag und gelten auch für Tageskarten, 10er-Karten und Monatskarten. Weichen Vertrag und AGB voneinander ab, gilt der Vertrag.
Mitgliedschaft
1. Geltungsbereich
Betreiber des Clubs ist die CADAN GmbH, Jägergasse 3-7/7/3, 2410 Hainburg an der Donau (Betriebsstätte: Stromstraße 13/2). Diese AGB sind Bestandteil jedes Mitgliedsvertrags und gelten für alle, die den Club mit einem gültigen Eintritt nutzen. Für Besucher ohne Mitgliedschaft gelten sinngemäß nur die Bestimmungen, die sie betreffen — insbesondere Gruppentrainings, Massagen und Personal Training, Gäste, Betrieb, höhere Gewalt, Haftung und Alter (Punkte 5–7 und 15–23); die Bestimmungen über Mitgliedschaft und Mitgliedsbeiträge finden auf sie keine Anwendung. Bestandteil der AGB ist auch die Hausordnung.
2. Laufzeit und Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft wird für 12 Monate abgeschlossen und endet mit Ablauf des vereinbarten Tages automatisch — ohne Kündigung, ohne automatische Verlängerung. Eine Fortsetzung ist nur durch einen neuen Vertrag zu den dann gültigen Preisen möglich. Bei lückenloser Fortsetzung (der neue Vertrag schließt ohne Unterbrechung an) bleiben der Mitgliedsstatus, die Gästeeintritte und bei Gründungsmitgliedern die Preisgarantie gemäß Anlage 1 des Vertrags erhalten.
3. Leistungsumfang der Jahresmitgliedschaft
Die Jahresmitgliedschaft umfasst Gym, Sauna und Relaxbereich während der Öffnungszeit, ein Einführungstraining mit einem Mitglied des CADAN-Teams pro Vertragsjahr, Gästeeintritte gemäß Vertrag sowie Mitgliederpreise für Massagen und Personal Training. Tageskarte, 10er-Karte und Monatskarte sind keine Mitgliedschaft — sie umfassen ausschließlich Gym, Sauna und Relaxbereich; Einführungstraining, Gästeeintritte und Mitgliederpreise gehören nicht dazu. Gruppentrainings: Stehen sie im aktuellen Kursplan, sind sie mit jedem gültigen Eintritt inklusive; ihr Stattfinden und Umfang werden nicht zugesichert (Punkt 5). Maßgeblich sind stets die aktuellen, im Club und auf der Website veröffentlichten Öffnungszeiten. Der Club kann sie angemessen und aus sachlichen Gründen anpassen; eine angemessene Anpassung sowie Änderungen des Kursplans und der Organisation begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, Ersatz oder Kündigung. Änderungen werden im Club, auf der Website und per E-Mail bekanntgegeben; das Mitglied informiert sich laufend über aktuelle Hinweise.
4. Preise
Die Preise ergeben sich aus dem Vertrag und der aktuellen Preisliste. Während der Vertragslaufzeit bleibt der Mitgliedsbeitrag unverändert. Ein neuer Preis gilt nur für einen neuen Vertrag und wird spätestens 60 Tage vor Ende der Mitgliedschaft bekanntgegeben.
Reservierungen und Terminleistungen
5. Gruppentrainings
Stehen Gruppentrainings im aktuellen Kursplan, sind sie mit jedem gültigen Eintritt inklusive — ohne Aufpreis. Ob, wie oft und in welchem Umfang sie stattfinden, richtet sich nach den Möglichkeiten des Clubs und wird nicht zugesichert; der Kursplan kann auch leer sein. Das Ausbleiben von Gruppentrainings, auch über längere Zeit, begründet keinen Anspruch auf Preisminderung, Ersatz oder Kündigung. Findet ein Training statt, ist die Teilnahme für alle mit gültigem Eintritt möglich, ausschließlich mit Reservierung im System des Clubs; Plätze werden in der Reihenfolge der Reservierungen vergeben. Eine Abmeldung ist bis 12 Stunden vor dem Training kostenlos möglich; wer zweimal ohne Abmeldung fernbleibt, reserviert weitere Trainings nur persönlich an der Rezeption. Sagt der Club ein Training ab, erlischt die Reservierung ohne Nachteil; ein Ersatz entsteht nicht.
6. Massagen und Personal Training
Werden als Termin gebucht und gesondert nach Preisliste bezahlt. Eine kostenlose Stornierung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Die erste verspätete Stornierung innerhalb der Mitgliedschaft ist kostenfrei, jede weitere verspätete Stornierung oder ein Nichterscheinen wird mit 50 % des Leistungspreises verrechnet.
7. Gäste
Ein Mitglied kann Gäste im Umfang der im Mitgliedsvertrag vereinbarten Gästeeintritte mitbringen. Der Gast registriert sich an der Rezeption, trainiert gemeinsam mit dem Mitglied, und für ihn gilt die Hausordnung. Nicht genutzte Gästeeintritte verfallen mit Ende des Vertragsjahres.
Zahlung
8. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Wann bezahlt wird.
- Bei monatlicher Zahlung bezahlt das Mitglied den ersten Monatsbeitrag bei Vertragsabschluss. Dieser deckt den Rest des Abschlussmonats und die gleiche Anzahl an Tagen am Ende der Mitgliedschaft — im letzten Monat wird daher nichts mehr bezahlt.
- Die weiteren 11 Beiträge werden per SEPA-Lastschrift jeweils am 5. des Monats eingezogen, erstmals im Monat nach Vertragsabschluss.
- Die Jahreszahlung ist zur Gänze bei Vertragsabschluss fällig.
- Der Club akzeptiert Lastschriften von Konten in allen SEPA-Ländern. Scheitert der Einzug wiederholt aus technischen Gründen, kann der Club die Zahlung per Dauerauftrag gestatten.
Wenn eine Zahlung ausbleibt.
- Der Club sendet eine Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen.
- Bis zum Zahlungseingang kann dem Mitglied der Zutritt zum Club gesperrt werden. Die Sperre ändert weder die Vertragslaufzeit noch die Zahlungspflicht — gesperrte Tage werden nicht ersetzt.
- Kommt eine Lastschrift aus Gründen zurück, die das Mitglied zu vertreten hat (fehlende Deckung, falsche Daten, unberechtigter Widerspruch), verrechnet der Club die Bankspesen in tatsächlicher Höhe weiter.
9. DOUBLE-Tarif
Der DOUBLE-Tarif setzt zwei gleichzeitig laufende Mitgliedsverträge voraus, die im Vertrag aufeinander verweisen und am selben Tag beginnen und enden. Jedes Mitglied zahlt seinen eigenen Beitrag von seinem eigenen Konto; eine Haftung für den Beitrag des Partners besteht nicht. Endet der Partnervertrag vor Ablauf der Laufzeit (Rücktritt, außerordentliche Kündigung, Tod), gilt für den verbleibenden Vertrag ab dem auf das Vertragsende folgenden Monat der EINZEL-Beitrag laut Mitgliedsvertrag (Punkt 2); der Club informiert das Mitglied schriftlich. Innerhalb von 30 Tagen kann eine andere Person mit eigenem, neuem Vertrag den DOUBLE-Tarif fortführen. Die Preisgarantie eines Gründungsmitglieds bleibt bestehen und bezieht sich auf den jeweils geltenden Tarif.
Ruhen und Beendigung
10. Krankheit, Unfall, Schwangerschaft
Kann das Mitglied den Club wegen Krankheit oder Unfall (ärztliche Bestätigung) oder wegen Schwangerschaft (Mutter-Kind-Pass) länger als 30 Tage nicht nutzen, ruht die Mitgliedschaft für diese Zeit und verlängert sich kostenlos um die Dauer der Verhinderung. Die Zahlungen laufen während des Ruhens weiter; das Mitglied verliert keinen bezahlten Tag. Das Ruhen ist schriftlich oder per E-Mail bekanntzugeben, rückwirkend höchstens 14 Tage.
11. Außerordentliche Kündigung durch das Mitglied
Bei Krankheit oder Unfall von mehr als 90 Tagen Dauer kann das Mitglied den Vertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich kündigen. Vorausbezahlte, nicht verbrauchte Monate werden anteilig rückerstattet.
12. Urlaub und kurze Verhinderungen
Abwesenheiten bis 30 Tage — etwa Urlaub, Dienstreise oder kurze Krankheit — haben keinen Einfluss auf die Mitgliedschaft: Die Beiträge bleiben unverändert, die Mitgliedschaft wird nicht verlängert, ein Ausgleich wird nicht gewährt. Der Monatsbeitrag ist als Durchschnitt des gesamten Jahres einschließlich üblicher Abwesenheiten kalkuliert.
13. Außerordentliche Kündigung durch den Club
Der Club kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen bei: a) Zahlungsverzug trotz Mahnung und Nachfrist von 14 Tagen; b) wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung trotz Abmahnung; c) strafbaren Handlungen im Club oder gegenüber Personal und Mitgliedern. Vorausbezahlte, nicht verbrauchte Monate werden anteilig abgerechnet; der Club kann nachweisbare Schäden gegenrechnen.
14. Beenden ist immer einfach
Jede Beendigung der Mitgliedschaft bestätigt der Club innerhalb von 24 Stunden per E-Mail. Keine Rückhalteanrufe, keine Bedingungen. Die Tür bleibt offen.
Betrieb und Haftung
15. Kurzfristige Einschränkungen
Der Club kann einzelne Bereiche oder Geräte wegen Wartung, Reinigung, Störungen oder aus Sicherheitsgründen vorübergehend einschränken, sofern die Einschränkung angemessen und zumutbar ist und der Club im Wesentlichen nutzbar bleibt. Solche Einschränkungen begründen keinen Anspruch auf Preisminderung, Schadenersatz oder außerordentliche Kündigung. Ein Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Geräts oder Trainings zu einer bestimmten Zeit besteht nicht.
16. Höhere Gewalt und Hochwasser
Kann der Club seine Leistungen aus Gründen außerhalb seines Einflussbereichs nicht erbringen — insbesondere Hochwasser, sonstige Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, epidemiebedingte Einschränkungen, Energieausfall —, ist er für die Dauer der Verhinderung von der Leistungspflicht befreit und haftet nicht für Schäden, die dem Mitglied daraus entstehen. Dauert ein solcher Ausfall im Vertragsjahr insgesamt länger als 30 Tage, verlängert sich die Mitgliedschaft kostenlos um die Dauer des Ausfalls und die Zahlungen werden für diese Zeit ausgesetzt; dauert der Ausfall länger als 90 Tage, kann jede Seite den Vertrag mit anteiliger Rückerstattung beenden.
17. Sicherheit und Haftung
Um Geräte und Räume kümmern wir uns laufend — Kontrollen und Service werden im Betriebstagebuch dokumentiert, damit Training und Sauna sicher sind. Training und Saunieren erfolgen dennoch auf eigene Verantwortung: Beachten Sie die Anweisungen des Personals, die Sicherheitshinweise und die Kontraindikationen bei der Sauna, und fragen Sie, wenn Sie unsicher sind — dafür sind wir da. Für Personenschäden haftet der Club im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Sachschäden haftet er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für persönliche Gegenstände stehen Selbstbedienungsschränke in der Garderobe zur Verfügung. Wertgegenstände und größere Geldbeträge empfehlen wir zu Hause zu lassen — der Club bietet keine Verwahrung an und haftet für Wertgegenstände nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang (§ 970a ABGB).
18. Gesundheitliche Eignung
Das Mitglied bestätigt, körperlich in der Lage zu sein, die Leistungen des Clubs zu nutzen. Bei gesundheitlichen Beschwerden oder Unsicherheiten holt es vor dem Training oder Saunieren ärztlichen Rat ein. Das Einführungstraining wird von einem Mitglied des CADAN-Teams geleitet; es ist eine Trainingsleistung, keine Gesundheitsdienstleistung. Beim Einführungstraining werden keine Gesundheitsdaten erfasst — das Mitglied informiert den Trainer mündlich über Einschränkungen, die zu berücksichtigen sind; dokumentiert wird nur der Trainingsplan.
Rücktrittsrecht und Schluss
19. Rücktrittsrecht (FAGG)
Wurde der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Clubs oder online abgeschlossen, kann der Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten — per E-Mail an cadan@cadan.at oder mit dem Formular am Ende dieser AGB. Hat das Mitglied verlangt, dass die Leistungen bereits während der Frist beginnen, zahlt es den anteiligen Betrag für die genutzten Tage. Bei Abschluss im Club besteht kein Rücktrittsrecht nach dem FAGG.
20. Datenschutz und Hausordnung
Personenbezogene Daten werden gemäß DSGVO verarbeitet; die Datenschutzinformation liegt an der Rezeption auf und ist auf der Website abrufbar. Die Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB und gilt für alle, die sich im Club aufhalten.
21. Alter
Trainingsbereich und Sauna sind ab 16 Jahren zugänglich; die Mitgliedschaft für 16- bis 17-Jährige schließt der Erziehungsberechtigte ab. Kinder sind in Begleitung einer erwachsenen Person im Club willkommen — sie halten sich im Bereich der Rezeption und der Bar auf, nicht auf der Trainingsfläche oder in der Sauna.
22. Gutscheine
Gutscheine sind ab Ausstellung 12 Monate gültig, auf den Inhaber ausgestellt, nicht auf Bargeld auszahlbar und nur für Leistungen und Produkte des CADAN HEALTH CLUB einlösbar. Eine Restgutschrift bleibt bis zum Ablauf bestehen. Gutscheine gelten nicht für Stornogebühren und werden bei Verlust nicht ersetzt.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Änderungen der AGB gelten nur für Verträge, die nach ihrer Veröffentlichung abgeschlossen werden; für laufende Verträge gilt die Fassung vom Tag des Abschlusses. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.
Rücktrittsformular
Nur ausfüllen, wenn der Vertrag außerhalb des Clubs oder online abgeschlossen wurde und Sie zurücktreten möchten.
An: CADAN GmbH, Stromstraße 13/2, 2410 Hainburg an der Donau · cadan@cadan.at
Hiermit trete ich vom Mitgliedsvertrag Nr. ________, abgeschlossen am ________, zurück.
- Vor- und Nachname
- Adresse
- Datum
- Ort, Datum
- Unterschrift